Informatives

Kosten

Eine osteopathische Behandlung für Erwachsene und Kinder dauert in der Regel zwischen 45 und 60 Minuten und kostet zwischen 80 und  90 €.

Osteopathie wird von einigen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.
Bitte erkunden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe die Kostenbeteiligung stattfindet.

Sie benötigen ein Privatrezept oder ein Empfehlungsschreiben von einem Arzt, wenn Sie die Kosten der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Meist wünschen die Krankenkassen, dass das Rezept vor der ersten Behandlung ausgestellt wurde. Bitte fragen Sie hierfür bei Ihrer Krankenkasse nach.

Ich erfülle alle Voraussetzungen, die für die Kostenübernahme von gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben sind. Das sind beispielsweise die fünfjährige Ausbildung mit geprüftem Abschluss und die Mitgliedschaft im Berufsverband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD).

Ich rechne die osteopathische Leistung nach der GebüH für Heilpraktiker ab, sodass die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme/ Teilkostenerstattung bei den privaten Krankenkassen und Beihilfe erfüllt sind.

Für alle Versicherten gilt, dass Sie in Vorleistung treten und die erstattungsfähigen Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Die Rechnung ist auch dann zu begleichen, wenn sich die Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt.

Terminabsage

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, mit einer Ausfallgebühr von 45 Euro in Rechnung stellen werde.

Wenn ich Ihren nicht rechtzeitig abgesagten Termin kurzfristig noch an einen anderen Patienten vergeben kann, entfällt diese Gebühr.

Qualitätssicherung

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Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland 

Der VOD wurde als Standesvertretung aller Osteopathen 1994 in Wiesbaden gegründet.

Er betreibt Qualitätssicherung im Interesse der Patienten.Diese Qualitätssicherung gibt dem Patienten die Gewissheit, osteopathisch nach höchstem Standard behandelt zu werden.

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Ausgezeichnet mit dem VOD- Kindersymbol

Das VOD-Kindersymbol erhalten nur Osteopathen mit einer Spezialisierung im Bereich Kinderosteopathie, welche sich nachweislich auf dem höchsten Ausbildungsniveau in der Behandlung von Kindern befinden, sich regelmäßig neu qualifizieren und über langjährige praktische Erfahrung in der Behandlung von Kindern verfügen.

Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung „Osteopathin/Osteopath” vom Regierungspräsidium Darmstadt