Osteopathie bei Babys und Kinder

„Wie der Zweig gekrümmt wird, so neigt sich der Baum.“

Dr. Sutherland  (1873-1954) 

Durch Fehllage in der Gebärmutter, ungewöhnliche Geburtsverläufe (z.B. Kaiserschnitt, Saugglocke, Zangengeburt) sowie alle Faktoren, die zu einem Geburtstrauma führen können, ist es möglich, dass sich der Körper des Neugeborenen nicht gut ausrichtet.

Diese Funktionsstörungen können aus Sicht der Osteopathie erst Jahrzehnte später zu Symptomen führen oder auch bestimmte Krankheiten begünstigen.

Ziel ist es, das Kind in seiner Entwicklung optimal zu unterstützen und eventuellen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

Kinder profitieren von regelmäßigen osteopathischen Behandlungen während ihrer Entwicklung, besonders nach Unfällen, nach Krankheiten, Impfungen und bei außergewöhnlichen Belastungen.

Preis und Buchung

Preis: 90 € / Erstbehandlung

Preis: 80 € weitere Behandlungen

Terminabsage:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, mit einer Ausfallgebühr von 45 Euro in Rechnung stellen werde.

Wenn ich Ihren nicht rechtzeitig abgesagten Termin kurzfristig noch an einen anderen Patienten vergeben kann, entfällt diese Gebühr.

Fragen & Antworten

Osteopathie wird von einigen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.
Bitte erkunden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe die Kostenbeteiligung stattfindet.

 

Sie benötigen ein Privatrezept oder ein Empfehlungsschreiben von einem Arzt, wenn Sie die Kosten der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Meist wünschen die Krankenkassen, dass das Rezept vor der ersten Behandlung ausgestellt wurde. Bitte fragen Sie hierfür bei Ihrer Krankenkasse nach.

Ich erfülle alle Voraussetzungen, die für die Kostenübernahme von gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben sind. Das sind beispielsweise die fünfjährige Ausbildung mit geprüftem Abschluss und die Mitgliedschaft im Berufsverband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD).

 

Ich rechne die osteopathische Leistung nach der GebüH für Heilpraktiker ab, sodass die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme/ Teilkostenerstattung bei den privaten Krankenkassen und Beihilfe erfüllt sind.