Osteopathie bei Babys und Kinder

"Wie der Zweig gekrümmt wird, so neigt sich der Baum."

Dr. Sutherland  (1873-1954) 

Bereits vor und während der Geburt wirken zahlreiche Einflüsse auf den kindlichen Organismus: eine ungünstige Lage in der Gebärmutter, besondere Geburtsumstände wie Kaiserschnitt, Einsatz von Saugglocke oder Zange sowie andere Faktoren, die ein Geburtserlebnis prägen können. Diese Erlebnisse können dazu führen, dass sich der Körper eines Neugeborenen nicht optimal ausrichtet.

Aus osteopathischer Sicht können derartige funktionelle Einschränkungen viele Jahre unauffällig bleiben und sich erst viel später durch Beschwerden oder eine erhöhte Anfälligkeit für Erkrankungen bemerkbar machen.

Mein Ziel ist es, Ihr Kind in seiner Entwicklung bestmöglich zu begleiten, frühzeitig Dysbalancen auszugleichen und einer gesunden Entfaltung zu ermöglichen. Besonders nach Unfällen, Krankheiten, Impfungen oder außergewöhnlichen Belastungen können Kinder von osteopathischer Begleitung profitieren.

Regelmäßige osteopathische Behandlungen unterstützen die natürliche Entwicklung und fördern das Wohlbefinden Ihres Kindes.

Preis und Buchung

Preis: 90 € / Erstbehandlung

Preis: 80 € weitere Behandlungen

Terminabsage:

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, eine Ausfallgebühr in Höhe von 45 Euro berechnen muss.

Sollte es mir jedoch gelingen, den kurzfristig freigewordenen Termin anderweitig zu vergeben, entfällt diese Gebühr selbstverständlich

Fragen & Antworten

Osteopathie wird von einigen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.
Bitte erkunden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe die Kostenbeteiligung stattfindet.

 

Sie benötigen ein Privatrezept oder ein Empfehlungsschreiben von einem Arzt, wenn Sie die Kosten der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Meist wünschen die Krankenkassen, dass das Rezept vor der ersten Behandlung ausgestellt wurde. Bitte fragen Sie hierfür bei Ihrer Krankenkasse nach.

Ich erfülle alle Voraussetzungen, die für die Kostenübernahme von gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben sind. Das sind beispielsweise die fünfjährige Ausbildung mit geprüftem Abschluss und die Mitgliedschaft im Berufsverband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD).

 

Ich rechne die osteopathische Leistung nach der GebüH für Heilpraktiker ab, sodass die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme/ Teilkostenerstattung bei den privaten Krankenkassen und Beihilfe erfüllt sind.