Osteopathie vor und nach der Geburt

Osteopathische Behandlung in der Schwangerschaft

Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit, in der sich im Körper vieles verändert. Mit dem Wachstum des Babys verändern sich Körperhaltung, Beweglichkeit und die Belastung des Körpers.

Diese Veränderungen können sich ganz unterschiedlich bemerkbar machen – zum Beispiel durch Beschwerden im Rücken, Becken oder Nacken, ein Spannungsgefühl oder das Gefühl, weniger beweglich zu sein.

Die biodynamische Osteopathie bietet eine besonders sanfte Form der Begleitung während dieser besonderen Lebensphase. Mit feinen Berührungen kann die Behandlung dazu beitragen, Ruhe und Entspannung zu fördern und den Körper in seinen Veränderungen zu begleiten.

Osteopathische Behandlung nach der Geburt

Nach der Geburt muss sich der Körper wieder an die veränderten Bedingungen anpassen. Schwangerschaft und Geburt können dabei körperliche Spuren hinterlassen – zum Beispiel im Bereich von Rücken, Becken oder Beckenboden.

Eine osteopathische Behandlung kann in dieser Zeit eine sanfte Möglichkeit sein, den Körper bei diesen Veränderungen zu begleiten.

Auch nach einer Geburt mit Kaiserschnitt, PDA oder anderen besonderen Umständen kann eine osteopathische Behandlung sinnvoll sein.

Biodynamische Osteopathie in Seitenlage Kontakt Kreuzbein und Hinterhaupt

Preis und Buchung

Preis: 90 € / Stunde

Terminabsage:

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir möglichst frühzeitig Bescheid zu geben.

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin berechne ich eine Ausfallgebühr von 45 Euro. Sollte ich den Termin kurzfristig noch anderweitig vergeben können, entfällt die Gebühr selbstverständlich.

Fragen & Antworten

Osteopathische Behandlungen werden von vielen gesetzlichen Krankenkassen anteilig übernommen. Informieren Sie sich gerne bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang eine Kostenbeteiligung möglich ist.

Für die Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse benötigen Sie in der Regel ein Privatrezept oder eine ärztliche Empfehlung. Bitte beachten Sie, dass die meisten Kassen wünschen, dass dieses Rezept bereits vor Beginn der ersten Behandlung ausgestellt wurde. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Voraussetzungen.

Ich erfülle sämtliche Voraussetzungen, die für eine Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem eine abgeschlossene, fünfjährige osteopathische Ausbildung sowie die Mitgliedschaft im Berufsverband Osteopathen Deutschland e.V. (VOD).

Die Abrechnung meiner osteopathischen Leistungen erfolgt gemäß dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Dadurch erfüllen meine Behandlungen die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme oder Teilkostenerstattung durch private Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen.

Osteopathie Völker