Osteopathie vor und nach der Geburt

Osteopathische Behandlung in der Schwangerschaft

Die Schwangerschaft ist eine ganz besondere Phase im Leben einer Frau und sollte als ein natürlicher Prozess betrachtet werden.
Die werdende Mutter muss sich in kurzer Zeit stark wechselnden Umständen anpassen.:

  • Hormone werden vermehrt ausgeschüttet
  • durch die Gewichtszunahme am Bauch verändert sich die Statik der Schwangeren
  •  umliegende Organe werden durch das Wachstum der Gebärmutter verdrängt
  • Je nach Konstitution und Vorbelastungen (z.B. Bauchoperationen, Skoliose) können sich Beschwerden zeigen

Ziel der osteopathischen Behandlung:

  • die vermehrten Spannungen auszugleichen
  •  einen besseren Fluss im Körper zu ermöglichen
  • Freiheit im Gewebe zu erreichen

Die biodynamische Osteopathie lässt eine Behandlung im gesamten Verlauf der Schwangerschaft zu. Eine beschwerdefreie Schwangerschaft und Geburt sind die besten Voraussetzungen für eine gute Entwicklung des Kindes.

Osteopathische Behandlung nach der Geburt

Eine osteopathische Behandlung nach der Geburt kann

  • die Rückbildung des Gewebes
  • die Umstellung des Beckenbodens
  • sowie die Herstellung eines Gleichgewichts des gesamten Körpers

unterstützen.

Wenn es während der Geburt zu einer PDA (Periduralanästhesie) gekommen ist, sollte der Bereich der Lendenwirbelsäule sowie der Dura spinalis (Rückenmarkshaut) beachtet werden.

Biodynamische Osteopathie in Seitenlage Kontakt Kreuzbein und Hinterhaupt

Preis und Buchung

Preis: 90 € / Stunde

Terminabsage:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, mit einer Ausfallgebühr von 45 Euro in Rechnung stellen werde.

Wenn ich Ihren nicht rechtzeitig abgesagten Termin kurzfristig noch an einen anderen Patienten vergeben kann, entfällt diese Gebühr.

Fragen & Antworten

Osteopathie wird von einigen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.
Bitte erkunden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe die Kostenbeteiligung stattfindet.

 

Sie benötigen ein Privatrezept oder ein Empfehlungsschreiben von einem Arzt, wenn Sie die Kosten der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Meist wünschen die Krankenkassen, dass das Rezept vor der ersten Behandlung ausgestellt wurde. Bitte fragen Sie hierfür bei Ihrer Krankenkasse nach.

Ich erfülle alle Voraussetzungen, die für die Kostenübernahme von gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben sind. Das sind beispielsweise die fünfjährige Ausbildung mit geprüftem Abschluss und die Mitgliedschaft im Berufsverband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD).

 

Ich rechne die osteopathische Leistung nach der GebüH für Heilpraktiker ab, sodass die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme/ Teilkostenerstattung bei den privaten Krankenkassen und Beihilfe erfüllt sind.