Osteopathie vor und nach der Geburt

Osteopathische Behandlung in der Schwangerschaft

Die Zeit der Schwangerschaft ist eine außergewöhnliche und bedeutende Phase im Leben jeder Frau. Sie ist geprägt von intensiven Veränderungen und verdient es, als natürlicher und wertvoller Prozess wahrgenommen zu werden.

 

In wenigen Monaten stellt sich Ihr gesamter Körper auf neue Lebensumstände ein:

Die Hormonumstellung und die Gewichtszunahme bewirken Veränderungen in der Statik, und das Wachstum des Bauches verlagert die inneren Organe.

Die Gebärmutter dehnt sich aus und schafft dadurch neue Raumverhältnisse im Körper.

Je nach persönlicher Konstitution und Vorgeschichte – etwa nach vorangegangenen Bauchoperationen oder bei Skoliose – können sich dadurch verschiedenste Beschwerden äußern.

 

Die osteopathische Behandlung zielt darauf ab, erhöhte Spannungen zu regulieren, den Fluss und die Beweglichkeit im Körper zu fördern und mehr Leichtigkeit im Gewebe zu schaffen.

Die biodynamische Osteopathie ermöglicht sanfte Unterstützung – über die gesamte Zeit der Schwangerschaft hinweg.

 

Mein großes Anliegen ist es, Sie auf diesem Weg einfühlsam zu begleiten. Eine möglichst beschwerdefreie Schwangerschaft und eine harmonische Geburt bieten die besten Voraussetzungen für die gesunde Entwicklung Ihres Kindes.

 

Osteopathische Behandlung nach der Geburt

Nach der Geburt leistet die osteopathische Behandlung wertvolle Unterstützung:

Sie fördert die Rückbildung des Gewebes, hilft dem Beckenboden bei seiner natürlichen Umstellung und trägt dazu bei, die Balance im gesamten Organismus wiederherzustellen.

Wurde während der Entbindung eine PDA (Periduralanästhesie) angewendet, braucht der Bereich der Lendenwirbelsäule sowie der Dura mater (Rückenmarkshaut) besondere Aufmerksamkeit.

Biodynamische Osteopathie in Seitenlage Kontakt Kreuzbein und Hinterhaupt

Preis und Buchung

Preis: 90 € / Stunde

Terminabsage:

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, eine Ausfallgebühr in Höhe von 45 Euro berechnen muss.

Sollte es mir jedoch gelingen, den kurzfristig freigewordenen Termin anderweitig zu vergeben, entfällt diese Gebühr selbstverständlich

Fragen & Antworten

Osteopathische Behandlungen werden von vielen gesetzlichen Krankenkassen anteilig übernommen. Informieren Sie sich gerne bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang eine Kostenbeteiligung möglich ist.

Für die Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse benötigen Sie in der Regel ein Privatrezept oder eine ärztliche Empfehlung. Bitte beachten Sie, dass die meisten Kassen wünschen, dass dieses Rezept bereits vor Beginn der ersten Behandlung ausgestellt wurde. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Voraussetzungen.

Ich erfülle sämtliche Voraussetzungen, die für eine Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem eine abgeschlossene, fünfjährige osteopathische Ausbildung sowie die Mitgliedschaft im Berufsverband Osteopathen Deutschland e.V. (VOD).

Die Abrechnung meiner osteopathischen Leistungen erfolgt gemäß dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Dadurch erfüllen meine Behandlungen die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme oder Teilkostenerstattung durch private Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen.